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Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Sammelbezeichnung für diejenigen Versicherungsarten der Schadenversicherung, die Versicherungsschutz für Erlöseinbußen infolge einer Unterbrechung oder Beeinträchtigung in der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung gewähren. Voraussetzung für eine Ersatzleistung aus der Betriebsunterbrechungsversicherung ist ein Sachschaden auf dem Versicherungsort, der die Unterbrechung verursacht. Der Sachschaden muss dabei durch eine versicherte Gefahr entstanden sein, zum Beispiel Feuer und eine dem Betrieb dienende Sache beeinträchtigen. Es muss sich somit also nicht um Eigentum des Versicherungsnehmers handeln. So ist zum Beispiel auch eine Betriebsunterbrechung nach einem Brandschaden an einem Transformator auf dem Gelände versichert, wenn der Transformator im Eigentum eines Energieversorgers steht. Seit 2010 werden für Großkunden teilweise auch sachschadenunabhängige Betriebsunterbrechungsversicherungen angeboten. So lassen sich beispielsweise Ertragsausfallschäden aufgrund der Unterbrechung von Lieferketten (wie zum Beispiel nach dem Vulkanausbruch auf Island 2009) oder insolvenz des Zulieferers versichern. Diese Produkte sind aber bislang noch nicht weit verbreitet und werden nur Großkunden angeboten. Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an.

Der Sachschaden muss nicht zum völligen Stillstand der Produktion führen. Eine Betriebsunterbrechung liegt bereits vor, wenn der Betrieb nicht in der vorherigen Weise fortgesetzt werden kann.

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