Pflegeversicherung
Statistisch gesehen wird jeder zweite Mensch im Lauf seines Lebens irgendwann pflegebedürftig. Auch wenn sie auf Hilfe angewiesen sind, wollen die meisten von ihnen so lange es geht in den eigenen vier Wänden leben und möglichst gut versorgt werden. Übernehmen Angehörige diese Aufgabe, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung Pflegegeld. Für die Hilfe eines professionellen ambulanten Pflegedienstes oder die Versorgung in einem Pflegeheim übernimmt sie einen Teil der Kosten. Der Betrag für diese so genannte Pflegesachleistung ist höher als das Pflegegeld.
Pflegegeld, Pflegesachleistung und weitere Zuschüsse
Daneben können pflegebedürftige Menschen und ihre Familie auch Zuschüsse bekommen, wenn sie die Wohnung behindertengerecht umbauen müssen. Die Pflegekasse zahlt auch eine Ersatzkraft, wenn die pflegenden Angehörigen krankheitsbedingt ausfallen oder in Urlaub fahren. Über all diese Leistungen müssen die Pflegekassen ihre Versicherten beraten. Unterstützung und Information bieten in einigen Regionen auch die Pflegestützpunkte oder die Patientenberatungsstellen.
Pflegestufe je nach Umfang der nötigen Hilfe
Ob gesetzlich oder privat versichert – die Pflegeversicherung ist für alle Pflicht, und ihre Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Im Pflegefall stellt der Versicherte einen Antrag und erhält Besuch von einem Gutachter. Dieser beurteilt in welchem Umfang jemand auf Hilfe angewiesen ist. Danach richtet sich die die Pflegestufe. Es gibt drei Pflegestufen: Pflegestufe I für erheblich Pflegebedürftige, Stufe II für schwer Pflegebedürftige und Stufe III für Schwerstpflegebedürftige. Schon für die Pflegestufe I muss jemand für mindestens 90 Minuten am Tag auf fremde Hilfe angewiesen sein. Wer nur Hilfe im Haushalt braucht, gilt nicht als pflegebedürftig, mindestens 45 Minuten täglich müssen auf die so genannte Grundpflege entfallen, das heißt zum Beispiel Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, bei der Körperpflege oder beim Essen.
Extraleistungen für Menschen mit Demenz
Immer mehr Menschen erkranken an Alzheimer oder anderen Formen der Demenz. Körperlich sind sie oft noch rüstig, so dass sie nach dem klassischen Pflegebedürftigkeitsbegriff keinen Anspruch auf eine Pflegestufe haben. Immerhin gibt es auch für Menschen mit der so genannten „Pflegestufe 0“ einen kleinen monatlichen Zuschuss. Davon können die Angehörigen eine Betreuung für einen oder zwei Nachmittage organisieren, entweder zu Hause oder in einer Einrichtung der Tagespflege.
Pflegeversicherung bietet nur Teilkaskoschutz
Doch die Leistungen der Pflegeversicherung decken nur einen geringen Teil der Kosten im Pflegefall ab. Den Rest müssen Pflegebedürftige aus ihrer Rente oder ihrem Vermögen zuzahlen. Reicht das nicht aus, springen die Sozialhilfeträger ein. Dann kann es passieren, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern Unterhalt zahlen müssen.
Private Zusatzversicherungen
Eine private Pflegezusatzversicherung kann die finanzielle Lücke im Pflegefall schließen. Am besten ist eine Pflegetagegeldversicherung, denn sie lässt dem Versicherten die Wahl, für welche Dienstleistungen er im Pflegefall das Geld ausgibt. Daneben bieten die Versicherer auch Pflegekostenversicherungen und Pflegerentenversicherungen an. Egal welcher Versicherungstyp: Eine solche Police sollte möglichst in jungen Jahren abgeschlossen werden. Denn die Beiträge richten sich unter anderem nach dem Alter des Kunden beim Versicherungsabschluss. Außerdem können die Versicherer Kunden ablehnen, wenn sie bereits Vorerkrankungen haben. Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an.