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Pflegeversicherung

Statistisch gesehen wird jeder zweite Mensch im Lauf seines Lebens irgend­wann pflegebedürftig. Auch wenn sie auf Hilfe angewiesen sind, wollen die meisten von ihnen so lange es geht in den eigenen vier Wänden leben und möglichst gut versorgt werden. Über­nehmen Angehörige diese Aufgabe, zahlt die gesetzliche Pflege­versicherung Pflegegeld. Für die Hilfe eines professionellen ambulanten Pflege­dienstes oder die Versorgung in einem Pfle­geheim über­nimmt sie einen Teil der Kosten. Der Betrag für diese so genannte Pflegesach­leistung ist höher als das Pflegegeld.

Pflegegeld, Pflegesach­leistung und weitere Zuschüsse

Daneben können pflegebedürftige Menschen und ihre Familie auch Zuschüsse bekommen, wenn sie die Wohnung behindertengerecht umbauen müssen. Die Pflegekasse zahlt auch eine Ersatz­kraft, wenn die pflegenden Angehörigen krank­heits­bedingt ausfallen oder in Urlaub fahren. Über all diese Leistungen müssen die Pflegekassen ihre Versicherten beraten. Unterstüt­zung und Information bieten in einigen Regionen auch die Pfle­gestütz­punkte oder die Patientenberatungs­stellen.

Pfle­gestufe je nach Umfang der nötigen Hilfe

Ob gesetzlich oder privat versichert – die Pflege­versicherung ist für alle Pflicht, und ihre Leistungen sind gesetzlich fest­gelegt. Im Pflegefall stellt der Versicherte einen Antrag und erhält Besuch von einem Gutachter. Dieser beur­teilt in welchem Umfang jemand auf Hilfe angewiesen ist. Danach richtet sich die die Pfle­gestufe. Es gibt drei Pfle­gestufen: Pfle­gestufe I für erheblich Pflegebedürftige, Stufe II für schwer Pflegebedürftige und Stufe III für Schwerst­pflegebedürftige. Schon für die Pfle­gestufe I muss jemand für mindestens 90 Minuten am Tag auf fremde Hilfe angewiesen sein. Wer nur Hilfe im Haushalt braucht, gilt nicht als pflegebedürftig, mindestens 45 Minuten täglich müssen auf die so genannte Grund­pflege entfallen, das heißt zum Beispiel Hilfe beim Aufstehen und Zubett­gehen, bei der Körper­pflege oder beim Essen.

Extra­leistungen für Menschen mit Demenz

Immer mehr Menschen erkranken an Alzheimer oder anderen Formen der Demenz. Körperlich sind sie oft noch rüstig, so dass sie nach dem klassischen Pflegebedürftig­keits­begriff keinen Anspruch auf eine Pfle­gestufe haben. Immerhin gibt es auch für Menschen mit der so genannten „Pfle­gestufe 0“ einen kleinen monatlichen Zuschuss. Davon können die Angehörigen eine Betreuung für einen oder zwei Nach­mittage organisieren, entweder zu Hause oder in einer Einrichtung der Tages­pflege.

Pflege­versicherung bietet nur Teilkasko­schutz

Doch die Leistungen der Pflege­versicherung decken nur einen geringen Teil der Kosten im Pflegefall ab. Den Rest müssen Pflegebedürftige aus ihrer Rente oder ihrem Vermögen zuzahlen. Reicht das nicht aus, springen die Sozial­hilfeträger ein. Dann kann es passieren, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern Unterhalt zahlen müssen.

Private Zusatz­versicherungen

Eine private Pflege­zusatz­versicherung kann die finanzielle Lücke im Pflegefall schließen. Am besten ist eine Pfleg­etagegeld­versicherung, denn sie lässt dem Versicherten die Wahl, für welche Dienst­leistungen er im Pflegefall das Geld ausgibt. Daneben bieten die Versicherer auch Pflege­kosten­versicherungen und Pflegerenten­versicherungen an. Egal welcher Versicherungs­typ: Eine solche Police sollte möglichst in jungen Jahren abge­schlossen werden. Denn die Beiträge richten sich unter anderem nach dem Alter des Kunden beim Versicherungs­abschluss. Außerdem können die Versicherer Kunden ablehnen, wenn sie bereits Vorerkrankungen haben. Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an.

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