Auslandsreisekranken-, Reiserücktritts- und
Reisegepäckversicherung
Ganz egal, in welches Land der Urlaub geht, nicht ohne die entsprechende Reiseversicherung. Es ist sinnvoll, eine zusätzliche private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Das schützt vor unnötigen Kosten und bietet zusätzlichen Service, zum Beispiel einen notwendigen Krankenrücktransport nach Deutschland. Für Urlauber kann sich ein Vergleich von Auslandsreise-Krankenversicherungen lohnen. Allerdings sollte niemand allein nach dem Preis die Versicherung auswählen. Entscheidend sind auch die Bedingungen. Denn oft hängt es von wenigen Worten im Vertrag ab, ob die Versicherung im Ernstfall zahlt oder nicht.
Für Reisen innerhalb Europas
Die Krankenkasse übernimmt für gesetzlich Versicherte die Kosten für ambulante oder stationäre Behandlungen in Europa. Doch selbst in europäischen Urlaubsländern wie dem beliebten Spanien und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, beispielsweise der Türkei, passiert es häufig, dass gesetzlich Versicherte wie Privatpatienten behandelt werden. Etwa dann, wenn sie vom Hotelpersonal oder Touristenbüro zu Privatärzten geschickt oder vor der Behandlung im Krankenhaus nicht nach ihrer Versicherungskarte gefragt werden. In solchen Fällen müssen sie die Rechnung selbst bezahlen. Das kann teuer werden. Private Auslandsreise-Krankenversicherer übernehmen solche Kosten in einem Notfall. Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an.
Krankenrücktransport nach Hause
Die gesetzliche Krankenkasse kommt nie für einen Krankenrücktransport nach Deutschland auf. Ist ein Rücktransport notwendig, springt der Auslandsreise-Krankenversicherer ein. Manche Versicherer zahlen jedoch nur, wenn ein Rücktransport von Kranken oder Verletzten medizinisch notwendig ist. Andere zahlen, wenn ein Krankenhausaufenthalt länger als 14 Tage dauert. Andere wiederum übernehmen die Transportkosten, wenn der Rücktransport in die Heimat medizinisch sinnvoll ist.
Weltweit verreisen
Bei Reisen außerhalb Europas sollten gesetzlich Krankenversicherte immer eine private Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck haben. Denn die Krankenkasse übernimmt jenseits der europäischen Länder weder die Kosten für Arzt, Krankenhaus, noch für Medikamente. In Ländern wie USA, Australien oder Kanada sind die Kosten für eine medizinische Behandlung besonders hoch.
Zusatztarif für Privatpatienten
Privat Krankenversicherte sollten prüfen, ob sie im Urlaub ausreichend versichert sind. In den meisten Tarifen der Privaten Krankenversicherung haben Versicherte vollen Versicherungsschutz, auch weltweit. Manche Tarife enthalten jedoch keinen Krankenrücktransport. Dann sollten Privatversicherte prüfen, ob zusätzlich eine private Auslandsreise-Krankenversicherung notwendig ist.
Reiserücktritts- und -abbruchversicherung
Wenn der Urlaub platzt oder während der Reise etwas passiert, ist es gut, eine Reiserücktritts- und -abbruchversicherung zu haben. Für Frühbucher, Familien mit Kindern und Senioren ist diese Police fast immer sinnvoll. Ohne Versicherung müssen Zurücktretende im Ernstfall leicht 80 Prozent des Reisepreises als Stornokosten zahlen, wenn sie wenige Tage vor Reisestart absagen. Eine Rücktrittsversicherung kommt für die Stornokosten auf. Wenn der Abbruch mitversichert ist, springen die Versicherer auch für zusätzliche (Rück-)Reisekosten ein. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Urlauber seine Reise wegen einer Krankheit oder einem Unfall vorzeitig abbrechen, unterbrechen oder verlängern muss. Für diese Versicherung lohnt ein Vergleich. Gute Tarife bieten umfassenden Schutz.
Reisegepäckversicherung
Urlauber sollten genau abwägen, ob Sie eine Reisegepäckversicherung brauchen. Sie ist vergleichsweise teuer und leistet nur unter strengen Auflagen.