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Auslands­reisekranken-, Reiser­ücktritts- und

Reisege­päck­versicherung

Ganz egal, in welches Land der Urlaub geht, nicht ohne die entsprechende Reiseversicherung.  Es ist sinn­voll, eine zusätzliche private Auslands­reise-Kranken­versicherung abzu­schließen. Das schützt vor unnötigen Kosten und bietet zusätzlichen Service, zum Beispiel einen notwendigen Krankenrück­trans­port nach Deutsch­land. Für Urlauber kann sich ein Vergleich von Auslands­reise-Kranken­versicherungen lohnen. Allerdings sollte niemand allein nach dem Preis die Versicherung auswählen. Entscheidend sind auch die Bedingungen. Denn oft hängt es von wenigen Worten im Vertrag ab, ob die Versicherung im Ernst­fall zahlt oder nicht.

Für Reisen inner­halb Europas

Die Krankenkasse über­nimmt für gesetzlich Versicherte die Kosten für ambulante oder stationäre Behand­lungen in Europa. Doch selbst in europäischen Urlaubs­ländern wie dem beliebten Spanien und in Ländern, mit denen Deutsch­land ein Sozial­versicherungs­abkommen abge­schlossen hat, beispiels­weise der Türkei, passiert es häufig, dass gesetzlich Versicherte wie Privatpatienten behandelt werden. Etwa dann, wenn sie vom Hotel­personal oder Touristenbüro zu Privatärzten geschickt oder vor der Behand­lung im Kranken­haus nicht nach ihrer Versicherungs­karte gefragt werden. In solchen Fällen müssen sie die Rechnung selbst bezahlen. Das kann teuer werden. Private Auslands­reise-Kranken­versicherer über­nehmen solche Kosten in einem Notfall. Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an.

Krankenrück­trans­port nach Hause

Die gesetzliche Krankenkasse kommt nie für einen Krankenrück­trans­port nach Deutsch­land auf. Ist ein Rück­trans­port notwendig, springt der Auslandsreise-Krankenversicherer ein. Manche Versicherer zahlen jedoch nur, wenn ein Rück­trans­port von Kranken oder Verletzten medizi­nisch notwendig ist. Andere zahlen, wenn ein Kranken­haus­auf­enthalt länger als 14 Tage dauert. Andere wiederum über­nehmen die Trans­port­kosten, wenn der Rück­trans­port in die Heimat medizi­nisch sinn­voll ist.

Welt­weit verreisen

Bei Reisen außer­halb Europas sollten gesetzlich Kranken­versicherte immer eine private Auslands­reise-Kranken­versicherung im Gepäck haben. Denn die Krankenkasse über­nimmt jenseits der europäischen Länder weder die Kosten für Arzt, Kranken­haus, noch für Medikamente. In Ländern wie USA, Australien oder Kanada sind die Kosten für eine medizi­nische Behand­lung besonders hoch.

Zusatz­tarif für Privatpatienten

Privat Kranken­versicherte sollten prüfen, ob sie im Urlaub ausreichend versichert sind. In den meisten Tarifen der Privaten Kranken­versicherung haben Versicherte vollen Versicherungs­schutz, auch welt­weit. Manche Tarife enthalten jedoch keinen Krankenrück­trans­port. Dann sollten Privatversicherte prüfen, ob zusätzlich eine private Auslands­reise-Kranken­versicherung notwendig ist.

Reiser­ücktritts- und -abbruch­versicherung

Wenn der Urlaub platzt oder während der Reise etwas passiert, ist es gut, eine Reiser­ücktritts- und -abbruch­versicherung zu haben. Für Früh­bucher, Familien mit Kindern und Senioren ist diese Police fast immer sinn­voll. Ohne Versicherung müssen Zurück­tretende im Ernst­fall leicht 80 Prozent des Reise­preises als Storno­kosten zahlen, wenn sie wenige Tage vor Reise­start absagen. Eine Rück­tritts­versicherung kommt für die Storno­kosten auf. Wenn der Abbruch mitversichert ist, springen die Versicherer auch für zusätzliche (Rück-)Reise­kosten ein. Das ist beispiels­weise der Fall, wenn der Urlauber seine Reise wegen einer Krankheit oder einem Unfall vorzeitig abbrechen, unter­brechen oder verlängern muss. Für diese Versicherung lohnt ein Vergleich. Gute Tarife bieten umfassenden Schutz.

Reisege­päck­versicherung

Urlauber sollten genau abwägen, ob Sie eine Reisege­päck­versicherung brauchen. Sie ist vergleichs­weise teuer und leistet nur unter strengen Auflagen.

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